Kosten

_ Für die Abrechnung der freiberuflichen Sachverständigenleistungen gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Orientierungspunkt sind die Gebühren für die amtliche Wertermittlung durch die Gutachterausschüsse, die seit dem 01.01.2011 nach der Vermessungs- und Wertermittlungsgebührenordnung NRW geregelt sind. Danach ist das Grundhonorar vom festgestellten Verkehrswert abhängig und im Normalfall (ohne Zu- und Abschläge) gestaffelt. Dem Grundhonorar ist eine Nebenkostenpauschale, Auslagenersatz und die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzuzurechnen.